Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ausführungsunterlagen

Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Liefertermine

Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen hat.

 

Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs.3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. 

 

Beanstandungen

Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden. Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. So weit der Kunde vor vollständiger Bezahlung der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d. § 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.

 

Haftung

Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss so wie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit trifft, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung gilt nicht, so weit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution. Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden.

 

Höhere Gewalt (Force-Majeure)

Der Verkäufer haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug.

Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als 3 Monate andauert, ist der Verkäufer zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

 

Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es gilt deutsches Recht.
Stand 12.03.2024

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